Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ
einfach und im Gegensatz zur weitläufigen Meinung absolut sicher und
risikolos. Jeder Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das Grundbuch
eingetragen. Dieses Grundbuch wird bei den Stadtverwaltungen geführt.
Sind sich Käufer und Verkäufer über den Kauf einig, kann notariell ein
Vertrag geschlossen werden. Kostengünstiger ist es jedoch, wenn Käufer
und Verkäufer direkt den Kauf zum Grundbuchamt melden. Wir lassen
alle Kaufverträge durch unseren Hausanwalt dokumentieren!
Beim Grundbuchamt müssen dann Käufer und Verkäufer unter Vorlage ihrer
Ausweise und neuesten Passbildern den Kauf zu Protokoll erklären.
Bei ausländischen Erwerbern wird immer ein vereidigter Dolmetscher
hinzugezogen.
Durch das Grundbuchamt wird dann nach Zahlung des Kaufpreises das TAPU,
die Grundbesitzurkunde, ausgestellt und der Eigentumswechsel in das
Grundbuch eingetragen.
Wenn Sie eine Neubau-Villa errichten möchten, wird ähnlich vorgegangen.
Zuerst erwerben Sie das Grundstück Ihrer Wahl.
Selbstverständlich überprüfen wir für Sie, ob die Bebaubarkeit
gewährleistet ist. Gleichzeitig werden unsere Architekten vor Ort tätig
und Ihre Baugenehmigung beantragt, sowie alle notwendigen
Statikunterlagen und die Projektzeichnungen gefertigt.
Danach schließen Sie mit uns einen Bauvertrag unter Zugrundelegung einer
klar und eindeutig definierten Bau-und Leistungsbeschreibung. Wichtig
ist hierbei, einen Festpreis für die gesamten Bauleistungen festzulegen.
|
Einmalig
anfallende Kosten |
|
0,3 %
Grunderwerbssteuer |
Die Grunderwerbssteuer richtet sich prozentual nach dem
eingetragenem Wert und der Lage des Objektes. Die
Grunderwerbssteuer wird bei der staatlichen Ziraat Bank bezahlt. |
Euro 15,-
Schreibgebühren |
Kosten für die Eintragung in das
öffentliche Grundbuchregister beim Tapuamt. |
Euro 50,-
VereidigterDolmetscher |
Laut Gesetz muss ein vereidigter
Dolmetscher während der Eintragung ins Grundbuch anwesend sein.
Mit seiner Unterschrift wird die Übersetzung bestätigt. |
Euro 30,-
Tapu Genehmigungs |
Tapu
Genehmigungs Einrichtung Izmir |
1% min. 800 €
Anwaltskosten |
Anwaltskosten
und Kontrolle der Tabu-Eintragung |
|
Jährliche
Grundsteuer |
|
Gebäude
(allgemein): |
0,2 % vom
eingetragenen Wert der Immobilie |
|
Wohnungsgebäude: |
0,1 % vom eingetragenen Wert der
Immobilie |
|
Grundstück: |
0,3 % vom eingetragenen Wert |
|
Grundstück
außerhalb der Grenzen einer Gemeinde: |
0,1 % vom
eingetragenen Wert |
Gesetzgebung über Immobilienerwerb von
ausländischen Privatpersonen
Ausländische Privatpersonen dürfen unter einigen Einschränkungen in der
Türkei Immobilien erwerben. Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der Türkei
dürfen ausländische Privatpersonen, solange die gesetzlichen Anordnungen
nicht geändert werden und auf Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei
einen Grundbesitz erwerben oder erben.
Diese rechtliche Anordnung macht den Erwerb von Grundbesitz durch
ausländische Privatpersonen in der Türkei erst möglich.
!Neu! Am 03.07.03 wurde eine Gesetzesänderung zugunsten ausländischer
Privatpersonen vollzogen. Nach dem neuen Gesetz des Tapu Ordnungsamtes
§4916 Absatz 19 Abschnitt 35 dürfen ausländische Personen nun auch
innerhalb von Dorfgrenzen Grundbesitz erwerben und weiter vererben.
Insbesondere, laut Touristik-Förderungsgesetz Nr. 2634, Absatz 8/E
müssen für die Gebiete, die außerhalb der touristischen Gebiete
(einschließlich dieser) und außerhalb der Gemeindegrenzen, die zu
Touristikzonen zählen, Anweisungen von der Zentralverwaltung beachtet
werden.
Laut militärischem Verbotszonengesetz Nr. 2565 und dem
Sicherheitszonengesetz dürfen die Personen ausländischer Herkunft in den
verbotenen Militärzonen 1. und 2. Grades und in den Sicherheitszonen
keinen Grundbesitz erwerben. Aus diesem Grund ist bei den zuständigen
Militärbehörden unbedingt zu erfragen, ob die von der ausländischen
Privatperson erwünschten Grundbesitze sich außerhalb der militärischen
Verbotszone oder der Sicherheitszone befinden. Erst nach dem
Antwortschreiben der Militärbehörde, woraus hervorgeht, dass der
erwünschte Grundbesitz nicht innerhalb der Verbotszone oder der
Sicherheitszone liegt, können die vertraglichen Abwicklungen und die
Eintragungen im Grundbuchamt erfolgen.