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Immobilienerwerb

Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ einfach und im Gegensatz zur weitläufigen Meinung absolut sicher und risikolos. Jeder Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das Grundbuch eingetragen. Dieses Grundbuch wird bei den Stadtverwaltungen geführt. Sind sich Käufer und Verkäufer über den Kauf einig, kann notariell ein Vertrag geschlossen werden. Kostengünstiger ist es jedoch, wenn Käufer und Verkäufer direkt den Kauf zum Grundbuchamt melden. Wir lassen alle Kaufverträge durch unseren Hausanwalt dokumentieren!

Beim Grundbuchamt müssen dann Käufer und Verkäufer unter Vorlage ihrer Ausweise und neuesten Passbildern den Kauf zu Protokoll erklären.

Bei ausländischen Erwerbern wird immer ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen.
Durch das Grundbuchamt wird dann nach Zahlung des Kaufpreises das TAPU, die Grundbesitzurkunde, ausgestellt und der Eigentumswechsel in das Grundbuch eingetragen.

Wenn Sie eine Neubau-Villa errichten möchten, wird ähnlich vorgegangen. Zuerst erwerben Sie das Grundstück Ihrer Wahl.

Selbstverständlich überprüfen wir für Sie, ob die Bebaubarkeit gewährleistet ist. Gleichzeitig werden unsere Architekten vor Ort tätig und Ihre Baugenehmigung beantragt, sowie alle notwendigen Statikunterlagen und die Projektzeichnungen gefertigt.

Danach schließen Sie mit uns einen Bauvertrag unter Zugrundelegung einer klar und eindeutig definierten Bau-und Leistungsbeschreibung. Wichtig ist hierbei, einen Festpreis für die gesamten Bauleistungen festzulegen.

 
Einmalig anfallende Kosten

0,3 %
Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer richtet sich prozentual nach dem eingetragenem Wert und der Lage des Objektes. Die Grunderwerbssteuer wird bei der staatlichen Ziraat Bank bezahlt.

Euro 15,-
Schreibgebühren

Kosten für die Eintragung in das öffentliche Grundbuchregister beim Tapuamt.

Euro 50,-
VereidigterDolmetscher

Laut Gesetz muss ein vereidigter Dolmetscher während der Eintragung ins Grundbuch anwesend sein. Mit seiner Unterschrift wird die Übersetzung bestätigt.

Euro 30,-
Tapu Genehmigungs
Tapu Genehmigungs Einrichtung Izmir
1% min. 800 €
Anwaltskosten
Anwaltskosten und Kontrolle der Tabu-Eintragung


Jährliche Grundsteuer
Gebäude (allgemein):

0,2 % vom eingetragenen Wert der Immobilie

Wohnungsgebäude:

0,1 % vom eingetragenen Wert der Immobilie

Grundstück:

0,3 % vom eingetragenen Wert

Grundstück außerhalb der Grenzen einer Gemeinde: 0,1 % vom eingetragenen Wert


Gesetzgebung über Immobilienerwerb von ausländischen Privatpersonen 

Ausländische Privatpersonen dürfen unter einigen Einschränkungen in der Türkei Immobilien erwerben. Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der Türkei dürfen ausländische Privatpersonen, solange die gesetzlichen Anordnungen nicht geändert werden und auf Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei einen Grundbesitz erwerben oder erben.

Diese rechtliche Anordnung macht den Erwerb von Grundbesitz durch ausländische Privatpersonen in der Türkei erst möglich.

!Neu! Am 03.07.03 wurde eine Gesetzesänderung zugunsten ausländischer Privatpersonen vollzogen. Nach dem neuen Gesetz des Tapu Ordnungsamtes §4916 Absatz 19 Abschnitt 35 dürfen ausländische Personen nun auch innerhalb von Dorfgrenzen Grundbesitz erwerben und weiter vererben.

Insbesondere, laut Touristik-Förderungsgesetz Nr. 2634, Absatz 8/E müssen für die Gebiete, die außerhalb der touristischen Gebiete (einschließlich dieser) und außerhalb der Gemeindegrenzen, die zu Touristikzonen zählen, Anweisungen von der Zentralverwaltung beachtet werden.

Laut militärischem Verbotszonengesetz Nr. 2565 und dem Sicherheitszonengesetz dürfen die Personen ausländischer Herkunft in den verbotenen Militärzonen 1. und 2. Grades und in den Sicherheitszonen keinen Grundbesitz erwerben. Aus diesem Grund ist bei den zuständigen Militärbehörden unbedingt zu erfragen, ob die von der ausländischen Privatperson erwünschten Grundbesitze sich außerhalb der militärischen Verbotszone oder der Sicherheitszone befinden. Erst nach dem Antwortschreiben der Militärbehörde, woraus hervorgeht, dass der erwünschte Grundbesitz nicht innerhalb der Verbotszone oder der Sicherheitszone liegt, können die vertraglichen Abwicklungen und die Eintragungen im Grundbuchamt erfolgen.

 


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