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Was ist eigentlich
die Türkei für ein Land? |
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Die Türkei ist eine moderne, demokratische Republik. Kaum
ein Land ist so reich an Geschichte wie die Türkei. Hier
verbinden sich Tradition und Zukunft, Gebirge und Meer,
Grossstädte und Dorfleben zu einer einzigartigen Mischung.
Durch ihre geografische Lage zwischen Schwarzmeer und
Mittelmeer ist die Türkei ein Korridor zwischen Asien und
Europa. Immer mehr Ausländer aus verschiedenen Teilen der
Welt lassen sich in der Türkei nieder um ein neues Leben zu
beginnen, zu arbeiten oder auch einen sorglosen Ruhestand zu
verbringen. |
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Was sind die Einreisebestimmungen? |
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Deutsche Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage visumfrei
im Land aufhalten. Übrige Staatsbürger erhalten ein 90 Tage
gültiges Visum direkt am Flughafen. Eine Verlängerung um
weitere Tage kann auf Antrag von der lokalen
Ausländerpolizei erhalten werden. |
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Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zur
Europa: |
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Die Lebensunterhaltskosten in der Türkei sind weitaus
geringer als in Europa und den vergleichbaren Mittelmeerländern. Beispielsweise kostet 1 Brot ca. 0,30
Euro, 5 Liter Wasser ca. 0,60 Euro und 1 Kilo Tomaten ca.
1,00 Euro. |
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Wie ist das Gesundheitswesen in der Türkei? |
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Das türkische Gesundheitswesen arbeitet mit drei
verschiedenen Krankenhausarten: öffentlichen Krankenhäusern,
Universitätskliniken und Privatkliniken. Sowohl öffentliche
als auch private Krankenhäuser erfüllen internationale
Standards in Bezug auf Ausstattungsqualität und Fachwissen. Die meisten Krankenhäuser haben Abkommen mit internationalen
Versicherungsunternehmen.
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Können alle ausländischen Staatsangehörige Immobilien
erwerben? |
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Der Immobilienerwerb beruht auf dem Gegenseitigkeitsprinzip.
Dies bedeutet, dass Staatsangehörige nur aus denjenigen
Ländern Immobilien in der Türkei erwerben können, die auch
türkischen Staatsbürgern den Erwerb von Immobilien in Ihrem
Land erlauben. Die Türkei steht mit über 80 Ländern im
Gegenseitigkeitsverhältnis, darunter alle europäische
Länder.
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Gibt es für ausländische Immobilienkäufer
Einschränkungen? |
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Ausländer dürfen nur in denjenigen Gebieten Immobilien
erwerben, in denen ein qualifizierter Bebauungs- oder
örtlicher Bebauungsplan existiert. Auch der Erwerb auf
militärischen Sperr- und Sicherheitszonen ist
ausgeschlossen. |
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Ist der Kauf einer Immobilie in der Türkei sicher? |
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Immobilienkäufer vom Ausland erhalten vom türkischen Staat
die volle Sicherheit des erworbenen Grundbesitzes. Daher ist
der Erwerb von Grundbesitz in der Türkei recht unkompliziert
und sicher. Trotzdem sollte auf die fachmännische Beratung
nicht verzichtet werden. |
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Wie verläuft die Kaufabwicklung?
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Es wird ein schriftlicher Kaufvertrag in der Sprache des
Käufers und in der türkischen Sprache abgeschlossen. In
diesem Vertrag werden alle Einzelheiten der Immobilie, des
Käufers, des Verkäufers, des Vermittlers, die
Zahlungsmodalitäten, die Kauf-/Verkaufbedingungen und
eventuelle Änderungswünsche des Käufers an der Immobilie,
festgehalten. Im Vertrag wird auch auf folgende Beilagen die
Sie mit dem Kaufvertrag zusammen erhalten verwiesen: Kopie
des Grundbuchauszugs mit darauf allen Informationen zur
Immobilie und des heutigen Besitzers, durch zuständige
Behörden abgestempelte und unterschriebene Kopie der
offiziellen Baugenehmigung, Grundrisspläne des Objektes und
eine Inventarliste der Immobilie inkl. Materialangaben.
Jeder Erwerb wird beim Grundbuchamt in das Grundbuch
eingetragen. Der Käufer erhält das Tapu (Grundbuchauszug)
als Eigentumsnachweis.
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Wie hoch ist die Maklercourtage? |
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Die Maklercourtage wird allein erhoben bei Secondhand
Immobilien und beträgt 3% von der Kaufsumme.
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Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten? |
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Immobilienfinanzierungen zwischen 50% bis 75% sind möglich.
Für nähere Informationen, setzen Sie sich bitte mit uns in
Verbindung.
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Erfüllt das Finanzsystem internationale Standards? |
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Die EU und OECD Normen bilden die Grundlage des türkischen
Finanzsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungs- und
Aufsichtsstandards.
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Wird eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig? |
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Immobilienkäufer aus den europäischen Ländern benötigen
keine Aufenthaltsgenehmigung. Sollte allerdings im Anschluss
ein Fahrzeug oder ein Telefonanschluss angemeldet werden,
wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Die Genehmigung
wird innerhalb von wenigen Tagen nach Beantragung erteilt. |
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Was ist Tapu? |
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Tapu ist der offizielle Grundbuchauszug und genießt
öffentliche Beweiskraft. Daraus folgt dass z.B. nur die im
Grundbuch eingetragenen Verbindlichkeiten auch wirklich auf
dem Objekt lasten.
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Was ist ISKAN? |
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ISKAN ist ein Wohnraumnachweis das jede Immobilie besitzen
muss. Damit wird vom Gemeindeamt bestätigt dass die
Immobilie alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat,
dass es sich bei der Immobilie um Wohnräume handelt und
darin dauerhaft gewohnt werden darf. ISKAN wird auch
benötigt bei Neuanmeldungen von Strom und Wasser.
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Warum wird eine militärische Erlaubnis benötigt?
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Die Erlaubnis der Militärverwaltung versichert, dass die
betreffende Immobilie nicht in einer militärischen Sperr-
oder Sicherheitszone liegt. Hierbei handelt es sich um reine
Formalität.
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Wie hoch sind die Kaufnebenkosten und Steuer? |
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Bitte schauen Sie unter
Nebenkosten.
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Wie hoch sind die laufenden Kosten? |
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Die Bewirtschaftungskosten sind je nach Ausstattung der
Wohnanlage unterschiedlich und liegen zwischen 30,00 und
50,00 EURO pro Monat. |
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Werden die Immobilien versichert? |
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Nach Erhalt vom Tapu (Grundbuchauszug) sollte eine Immobilie
gut versichert werden. Versicherungen wie z.B. Immobilien
und Hausratwert können in der Türkei auch auf Eurowertbasis
abgeschlossen werden.
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Kann die Immobilie vermietet werden? |
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Das ist natürlich möglich. Wenn Sie die Immobilie nur zu
bestimmten Zeiten bewohnen, dann ist die Vermietung während
Ihrer Abwesenheit sogar eine gute Einnahmequelle.
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Ist die Einfuhr von Fahrzeugen bzw. Mobiliar möglich? |
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Der Import von Fahrzeugen und Möbel ist möglich. Allerdings
sind die Kosten für Transport, Zoll und Pfand sehr hoch.
Deshalb ist es empfehlenswert das Mobiliar besser in der
Türkei zu kaufen. Ein Fahrzeug kann für die Dauer des
Aufenthaltes eingeführt werden. Da das Fahrzeug im Reisepass eingetragen wird, muss es bei Verlassen der Türkei auch
wieder ausgeführt werden. Von einem dauerhaften Import ist
aufgrund der hohen Kosten abzuraten. |