Kaufprozedur
Immobilienkäufer vom Ausland erhalten vom türkischen Staat
die volle Sicherheit des erworbenen Grundbesitzes. Daher ist
der Erwerb von Grundbesitz in der Türkei recht
unkompliziert. Es ist im Grunde einfach sich abzusichern,
wenn man sich gut beraten lässt und fachmännische Hilfe in
Anspruch nimmt. Dies ist einer der wichtigsten Punkte, wenn
man bedenkt dass die Ausgangssituation wegen mangelnder
Sprachkenntnisse und unzureichender Erfahrung in
Rechtsangelegenheiten meist ungünstiger ist.
Ausschlaggebend für den Kaufentscheid sollte z.B. nicht die
Nationalität, die Popularität oder Sympathie des Maklers
sein. Übrigens ist es interessant, dass laut Statistik die
meisten betrogenen Käufer vom Ausland, Opfer eigener
Landsleute sind. Das liegt wahrscheinlich daran, dass diese
am besten die Reaktionen der Kaufinteressenten einzuschätzen
wissen und in den meisten Fällen keinerlei Bindung im Land
haben.
Wie überall auf der Welt, gibt es natürlich auch in
der Türkei Regeln, Gesetze und Formalitäten die zu beachten
sind. Diese sind wie folgt:
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Die Türkei hat mit mehr als 80 Ländern ein
Gegenseitigkeitsabkommen über den Immobilienerwerb,
darunter alle europäische Länder.
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Außer innerhalb von Dorfgrenzen und Militärzonen ist der
Erwerb von Immobilien uneingeschränkt
möglich.
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Nach türkischem Recht ist die Handlung des Kaufes und
Verkaufes dem Grundbuchamt übertragen
und nicht den Notaren.
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Die Grundbuchübertragung dauert ca. 2 Monate, weil vorher
durch das Grundbuchamt die Bestätigung
der Militärverwaltung eingeholt wird, dass die betreffende
Immobilie nicht in einer Militärzone liegt.
Für nähere
Informationen über Kaufprozedur und Gesetzgebung in der
Türkei, schauen Sie einfach unter
Grundbuchgesetz und
Kaufabwicklung.