Kaufnebenkosten

Kaufnebenkosten

Der türkische Immobilienmarkt gehört zu den am schnellsten wachsenden Immobilienmärkten in Europa. Die wichtigsten Faktoren hierfür sind unter anderem die politische und wirtschaftliche Stabilität des Landes, die unkomplizierte und sichere Kaufabwicklung, stetige Wertsteigerung der Immobilien und natürlich die sehr niedrigen Kaufnebenkosten.

Einmalige Kosten:

Grunderwerbsteuer (Grundbuchübertragung)

3,3 % vom öffentlichen, steuerpflichtigen Wert der Immobilie. Aktuellen Wert ermittelt die jeweilige Gemeinde.

Einreichungsgebühren (Grundbuch-u.Katasteramt)

200,00 – 250,00 EURO

Vereidigter Dolmetscher

50,00 EURO
Ist gesetzlich vorgeschrieben.

Notargebühren
(Vollmacht)

ca. 50,00 - 70,00 EUR.
Die Vollmacht wird benötigt, um die notwendigen
Routineanmeldungen wie; Strom-/Wasseranmeldungen und den
Wohnberechtigungsschein im Namen des Käufers zu regeln.

Strom- und Wasseranmeldung bei Erstbezug

ab ca. 150,00 EURO pro Anmeldung, je nach angeschlossene
Gemeinde und Art der Immobilie.

Stromummeldung
(Namensänderung)

ab ca. 40,00 EURO je nach angeschlossene Gemeinde und Art der Immobilie.

Wasserummeldung (Namensänderung)

ab ca. 35,00 EURO je nach angeschlossene Gemeinde und Art der Immobilie.

Wohnberechtigungsschein (ISKAN) nur bei Erstbezug erforderlich

ab ca. 700,00 EURO je nach angeschlossene Gemeinde und Art der Immobilie.

Maklercourtage
(nur bei zweite Hand Immobilien)

3% von der Kaufsumme.

 

Jährliche Kosten:

Jährliche
Grunderwerbsteuer

0,1 % Wohngebäude.
0,2 % Geschäftsräume.
0,1 % unbebaute Grundstücke.
0,3 % bebaute Grundstücke.
Jeweils vom öffentlichen, steuerpflichtigen Wert der Immobilie.


Allgemeine steuerrechtliche Informationen:


Die Immobiliensteuer in der Türkei umfasst zwei Steuerarten, nämlich die Gebäudesteuer und die Grundsteuer deren Einnahmen den Gemeinden zufließen. Immobilieneigentümer müssen alle 4 Jahre den Wert der Immobilie neu beziffern. Der von der Stadtverwaltung festgelegte Mindestwert pro Quadratmeter darf nicht unterschritten werden. Die Grundsteuer bzw. Gebäudesteuer wird jährlich in zwei gleichen Raten gezahlt. Die erste Rate wird fällig zwischen März-Mai und die zweite Rate im November.

Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit Immobilien fällt nur an beim verkauf von Handels- und Gewerbebetrieben und entsprechenden Grundstücken und beträgt 18%. Zwischen der Türkei und der Europäischen Union besteht betreffend der Einkommen- und Vermögenssteuer ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es wird so wie International üblich, auch in der Türkei unterschieden zwischen beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen. Ausländer die in der Türkei nicht permanent Wohnhaft sind, sind nur beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet nur mit seinen Einkünften aus der Türkei z.B. den Mieteinnahmen.

Devisenrecht/Zahlungsverkehr:

Das Investitionsgesetz garantiert Ausländern den freien Transfer von Gewinnen und Veräußerungserlösen.



 
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