Kaufabwicklung in der Türkei
Kaufabwicklung, Kaufprozedur, Kaufnebenkosten,
Immobilienerwerb, Finanzierung, Grundeigentumsgesetz
in der Türkei/Türkischen Riviera/Alanya… Sie können auf
unserer Homepage
www.home-investment.net, detaillierte Informationen über
Immobilienkauf in der Türkei finden.
Schritt für Schritt zu Ihrem zweiten Zuhause in der Türkei:
Sie haben die passende Immobilie für sich gefunden und
möchten nun übergehen zur Kaufabwicklung. Die Vorgehensweise
wird folgendermaßen sein:
Kaufvertrag:
Es wird ein schriftlicher Kaufvertrag in Ihrer eigenen
Sprache und in der türkischen Sprache abgeschlossen. In
diesem Vertrag werden alle Einzelheiten der Immobilie, des
Käufers, des Verkäufers, des Vermittlers, die
Zahlungsmodalitäten, die Kauf-/Verkaufbedingungen und
eventuelle Änderungswünsche des Käufers an der Immobilie,
festgehalten. Im Vertrag wird auch auf folgende Beilagen die
Sie mit dem Kaufvertrag zusammen erhalten werden verwiesen:
Kopie des Grundbuchauszugs mit darauf allen Informationen
zur Immobilie und des heutigen Besitzers, durch zuständige
Behörden abgestempelte und unterschriebene Kopie der
offiziellen Baugenehmigung, Grundrisspläne des Objektes und
eine Inventarliste der Immobilie inkl. Materialangaben.
In der Türkei wird der Immobilienkauf nicht über einen Notar
bzw. über einen Anwalt abgewickelt. Die Aufgaben und
Zuständigkeiten der Notare in der Türkei sind nicht die
gleichen wie in Europa und umfassen nicht die
Immobilieneintragung. Dies geschieht direkt beim
Grundbuchamt. Es gibt keine alternative Instanz oder
Autorität die befugt ist Grundbucheinträge durchzuführen.
Aber ein Notar kann beispielsweise die Verträge beglaubigen
und somit später falls es notwendig wird als Zeuge
fungieren. Wenn Käufer eine Beglaubigung des Kaufvertrags
wünschen, dann ist das selbstverständlich immer möglich.
Während des Vertragsabschlusses benötigen wir folgende
Dokumente von Ihnen:
»
Gültigen Reisepass oder Personalausweis.
»
4 Passfotos.
»
Türkische Steuernummer.
Die Steuernummer beantragen wir für Sie. Diese wird beim örtlichen
Finanzamt innerhalb weniger Minuten ausgestellt. In der
Türkei werden Sie die Steuernummer außer beim Grundbuchamt
auch dann benötigen, wenn Sie sich z.B. ein Auto oder Roller
kaufen möchten, ein Bankkonto eröffnen oder eine Vollmacht
via Notar erteilen lassen. Die Steuernummer ist vergleichbar
mit einer Identitätskarte, wo alle Ihre Daten wie Name,
Adresse in der Türkei erfasst sind.
Nach Vertragsabschluss werden die oben genannten Dokumente
von Ihnen, die Dokumente des Verkäufers (des derzeitigen
Eigentümers), die Grundbuch und Katasterinformationen der
Immobilie inkl. des Katasterplans worauf die Immobilie
markiert ist beim Grundbuchamt eingereicht um die
Übertragung der Immobilie auf Ihre Namen zu veranlassen. Das
Grundbuch (übrigens wird es bei uns Tapu genannt) kann auf
mehrere Namen ausgestellt werden. Sollten Sie beispielsweise
mit fünf Personen eine Immobilie erwerben, dann können im
Grundbuch alle fünf Personen eingetragen werden. Nach
Einreichung der Dokumente beim Grundbuchamt, dauert es ca.
2-3 Monate bis die Übertragung stattfindet und Sie Ihren
Grundbuchauszug (Tapu) erhalten. Die Wartezeit ist deshalb,
weil jeder Immobilieneintrag an nicht
türkische Staatsbürger vorher durch die Militärbehörde
überprüft wird, ob es sich innerhalb von Militärzonen
befindet. Das örtliche Grundbuchamt holt hierfür bei der
überregionalen Militärverwaltung die schriftliche
Bestätigung ein. Sobald die Antwort vorliegt, organisieren
wir einen Termin beim Grundbuchamt an dem alle
Vertragsparteien anwesend sind. Anschließend findet
innerhalb von einer Stunde die Übertragung statt. Es ist
Pflicht, dass ein vereidigter Dolmetscher während der
Übertragung anwesend ist und dem Käufer die Dokumente
mündlich übersetzt. Deshalb findet jede Übertragung bzw.
jeder Eintrag im Grundbuch im Beisein eines Dolmetschers
statt.
Selbstverständlich werden alle oben erwähnten Formalitäten
bis zur Ausstellung des Grundbuchauszugs (Tapu) auf Ihre
Namen durch uns bearbeitet, überwacht und gewährleistet.
Zusammenfassung:
Sie haben sich für eine Immobilie entschieden.
»
Ein schriftlicher Kaufvertrag wird abgeschlossen.
»
Alle notwendigen Dokumente werden von uns zusammengestellt und beim
Grundbuchamt eingereicht.
»
Ca. 2-3 Monate später, erhalten Sie Ihren Grundbuchauszug und sind der stolze Besitzer einer
Immobilie, an einem der
begehrtesten Plätze der Welt.