Immobilienerwerb
                
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Immobilienerwerb

Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ einfach und im Gegensatz zur weitläufigen Meinung absolut sicher und risikolos. Jeder Erwerb wird nach einem Verkauf in das Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch wird bei den örtlichen Grundbuchämtern ausgestellt.

Grundbuchgesetz / Rahmenbedingungen:
Die neuen Rahmenbedingungen des Immobilienerwerbs in der Türkei durch ausländische Privatpersonen sowie Gesellschaften ist mit der Neuformulierung der Art. 35 und 36 am 17.07.2008 in Kraft getreten.

Nach der aktuellen Gesetzeslage können Europäer bzw. Ausländer mit folgenden Einschränkungen Immobilien in der Türkei erwerben:

Gegenseitigkeitsprinzip:
Der Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei erfolgt vor allem nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Dies bedeutet, dass Staatsangehörige nur aus Ländern, die türkischen Staatsbürgern den Erwerb von Immobilien erlauben, im Gegenzug dazu berechtigt sind, in der Türkei Immobilien zu kaufen. Türkei steht mit allen westlichen Ländern im Gegenseitigkeitsverhältnis. Die aktuelle Liste der Länder, mit denen Türkei in Gegenseitigkeitsverhältnis steht, kann auf der Website des türkischen Grundbuch- und Katasteramts ( www.tkgm.gov.tr ) in türkischer und englischer Sprache erfahren werden.

Flächeneinschränkung:
Ausländer können in der Türkei bis zu 2,5 Hektar (25.000 qm) Grundeigentum zu Wohn- und Gewerbezwecken erwerben. Daneben darf max. 0,5 % der Gesamtfläche einer Provinz von Ausländern erworben werden.

Ortseinschränkung:
Ausländer können nur in Gebieten eine Immobilie erwerben, in denen ein qualifizierter Bebauungs- oder örtlicher Bebauungsplan gibt. Darüber hinaus ist ein Erwerb in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen, Flora und Fauna, Agra und Bewässerungsgebieten, wegen kultureller und religiöser Besonderheiten wichtige und strategisch wichtige Gebiete ausgeschlossen. Vereine, Gemeinden, Genossenschaften und Fonds können keine Immobilien bzw. Grundstücke erwerben.

Ausnahme: Erwerb durch Erbschaft.
Bei Immobilien, die im Wege einer Erbschaft auf Staatsangehörige von Staaten übertragen wurden, mit der die Türkei im Gegenseitigkeitsverhältnis steht, finden die oben genannten Beschränkungen keine Anwendung.

Abwicklung eines Immobilienkaufs in der Türkei
Nach türkischem Recht wird die Eigentumsübertragung auf entsprechende Willenserklärung des Verkäufers und Käufers ausschließlich im Grundbuchamt vorgenommen. Im Gegensatz zu europäischen Ländern sind Notare in die Abwicklung der Eigentumsübertragung nicht beteiligt. Die Grundbuchämter erledigen die Prüfungen und die Übertragungen nach der Einreichung der notwendigen Unterlagen, die in Europa überwiegend vom Notar vorgenommen wird.

Es ist in der Türkei nicht erlaubt, Immobilien bzw. Grundstücke zu übertragen/verkaufen auf denen eine Hypothek lastet. Die Grundbuchämter verlangen vom Verkäufer, bevor die Übertragung stattfindet, die Aufhebung der Hypothek.

Bei der Übertragung im Grundbuchamt muss ein vereidigter Übersetzer zur Verfügung stehen, wenn die ausländische Vertragspartei die türkische Sprache nicht beherrscht. Für die Abwicklung im Grundbuchamt müssen persönliche Unterlagen und Informationen der ausländischen Vertragspartei im Vorfeld vorbereitet werden. Nach der Übertragung wird dem neuen Eigentümer der Immobilie ein Auszug aus dem Grundbuch namens “Tapu Senedi“ ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen des Käufers, um die Formalitäten zu beginnen:

» Kopie vom Reisepass
» 4 Passfotos
» Steuernummer. Die Steuernummer wird ausgestellt beim örtlichen Finanzamt.
   Wir begleiten Sie dorthin.
» Heimatadresse und Vatername (Wird im Kaufvertrag bereits eingefügt)
» Darüber hinaus sind noch diverse Unterlagen über die gekaufte Immobilie einzureichen wie
   z.B. Pläne die ausgehändigt sein müssen vom Katasteramt, über die Region, das gesamte
   Grundstück und die Parzelle auf dem sich die Immobilie befindet.

Alle oben genannten Formalitäten und die Zusammenstellung der weiteren Unterlagen die für die Übertragung des Grundbuchs belangreich sind, bis zur Aushändigung des Grundbuchauszugs bearbeiten wir für Sie.

Eine Freistellungsbestätigung von der zuständigen Militärverwaltung in Izmir ist für die Übertragung im Grundbuchamt erforderlich. Hierbei handelt es sich um reine Formalität ist aber für den Grundbucheintrag erforderlich. Die Überprüfungszeit beträgt ca. 4-6 Monate. Erst nach der Freistellung erfolgt der Grundbucheintrag.

Bevor das Grundbuch seinen neuen Besitzer findet, wird die Immobilie, das Grundstück auf dem die Immobilie steht, ob es ordnungsgemäß nach den vorgeschriebenen Bebauungsplänen gebaut wurde und noch vieles mehr vom Grundbuch- und Katasteramt überprüft. Das ist ein zusätzlicher Kontrollmechanismus zum Schutz des zukünftigen Eigentümers.


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