Gebäudemanagement

Gebäudemanagement/Facility Management/Hausverwaltung 

Die Gründung der (VvE) Vereinigung von Eigentümer, ist in der Türkei gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet; jede Wohnanlage muss einen Verwalter vorweisen. Verwalter kann ein Eigentümer oder ein Mieter werden der selbst in der Anlage wohnt oder die Verwaltung kann einer professionellen Managementfirma übertragen werden.

Wie ist die ordnungsgemäße und rechtsgültige VvE zu gründen?

  1. Zunächst wird die Versammlung einberufen und kann nur dann durchgeführt werden, wenn 51% der Eigentümer anwesend oder vertreten sind.

  2. Ein notariell beglaubigtes Protokoll- und Kassenbuch ist vorgeschrieben und muss vor der Versammlung bereitgehalten werden.

  3. Zu Beginn der Versammlung ist ein Vorsitzender zu bestimmen, der ein Besprechungsagenda festlegen und die Versammlung führen und koordinieren wird.

  4. Im Anschluss sind folgende Punkte zu besprechen und mit absoluter Mehrheit zu entscheiden:

    1. Bestimmen und Wählen des Verwaltungsbeirates (Vorstand). Dieser muss bestehen aus einem Direktor, Direktorassistent, Sekretär, Kassenwart, Kontrolleur und Mitglieder.

    2. Definition und Festlegung der Autorisation, Aufgaben und Zuständigkeiten des Direktors.

    3. Ausarbeitung des Budgets.

    4. Bestimmung der Hausordnung.

    5. Bestimmung des Personals wie Hausmeister, Wachmann, Gärtner etc.

  5. Alle in der Versammlung getroffenen Beschlüsse bedürfen der absoluten Mehrheit und sind inkl. der Autorisation des Direktors in das Protokollbuch einzutragen und nach der Versammlung erneut notariell zu beglaubigen.

Autorisation des Direktors in das Protokollbuch einzutragen und nach der Versammlung erneut notariell zu beglaubigen.

Wenn die oben beschriebenen Schritte eingehalten sind, dann ist die ordnungsgemäße Gründung gewährleistet. Aber ist damit auch die ordnungsgemäße Verwaltung gewährleistet?

Bei Anlagen mit nur wenigen Wohneinheiten kann es möglich sein, dass die Verwaltung durch einen Bewohner der Anlage nebenbei geführt wird. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass eine Hausverwaltung sehr vielfältige Aufgaben umfasst um es nebenbei führen zu können. Für die Erfüllung der Aufgaben reicht in den meisten Fällen allein guter Wille leider nicht aus. Deshalb ist für die richtige Bewirtschaftung der Anlage eine professionelle Hausverwaltung empfehlenswert.

In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Leistungen:

» Die ordnungsgemäße Gründung der Eigentümergemeinschaft.
» Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung.
» Rundschreiben und Aushänge wichtiger Informationen.
» Erstellung eines Wirtschaftsplans. Der Hausverwalter ist verpflichtet jedes Jahr einen Wirtschaftsplan zu
   erstellen und nach Ablauf des Jahres eine detailliere Abrechnung vorzulegen. Die Abrechnungsprüfung
   wird zusammen mit dem Verwaltungsbeirat durchgeführt.
» Einstellung und Einarbeitung des Personals (Hausmeister, Gärtner etc.).
» Lohn- und Hausgeldabrechnungen.
» Verbuchung sämtlicher Geldeingänge und Geldausgänge.
» Überwachung von Zahlungseingängen und Durchführung des Mahnverfahrens bei rückständigen
   Zahlungen.
» Wartung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.
» Einholung von Handwerkerangeboten und Überwachung der Ausführung.
» Abschluss von Wartungsverträgen wie z.B. Pool, Aufzug, Wasserleitungen, Feuerlöscher etc.
» Abschluss von Versicherungen wie z.B. Gebäude, Haftpflicht etc. und gegebenenfalls die
   Korrespondenz und Abwicklung der Formalitäten inkl. Schadensregulierung mit den jeweiligen
   Versicherungsgesellschaften. 

Wie Sie erkennen können benötigen gute Hausverwalter ein umfangreiches Wissen aus den kaufmännischen und technischen Bereichen. Das Ziel des Hausverwalters sollte die Werterhaltung und Wertsteigerung der Immobilie sein. Das kann nur dann gewährleistet sein, wenn das Objekt optimal bewirtschaftet und betreut wird.

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und unverbindlich.

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