Gebäudemanagement/Facility Management/Hausverwaltung
Die Gründung der (VvE)
Vereinigung von Eigentümer, ist in der Türkei gesetzlich
vorgeschrieben. Das bedeutet; jede Wohnanlage muss einen
Verwalter vorweisen. Verwalter kann ein Eigentümer oder ein
Mieter werden der selbst in der Anlage wohnt oder die
Verwaltung kann einer professionellen Managementfirma
übertragen werden.
Wie ist die ordnungsgemäße und rechtsgültige VvE zu
gründen?
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Zunächst
wird die Versammlung einberufen und kann nur dann
durchgeführt werden, wenn 51% der Eigentümer anwesend
oder vertreten sind.
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Ein
notariell beglaubigtes Protokoll- und Kassenbuch ist
vorgeschrieben und muss vor der Versammlung
bereitgehalten werden.
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Zu Beginn
der Versammlung ist ein Vorsitzender zu bestimmen, der
ein Besprechungsagenda festlegen und die Versammlung
führen und koordinieren wird.
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Im
Anschluss sind folgende Punkte zu besprechen und mit
absoluter Mehrheit zu entscheiden:
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Bestimmen und Wählen des Verwaltungsbeirates
(Vorstand). Dieser muss bestehen aus einem Direktor,
Direktorassistent, Sekretär, Kassenwart, Kontrolleur
und Mitglieder.
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Definition und Festlegung der Autorisation, Aufgaben
und Zuständigkeiten des Direktors.
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Ausarbeitung des Budgets.
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Bestimmung der Hausordnung.
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Bestimmung des Personals wie Hausmeister, Wachmann,
Gärtner etc.
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Alle in
der Versammlung getroffenen Beschlüsse bedürfen der
absoluten Mehrheit und sind inkl. der Autorisation des
Direktors in das Protokollbuch einzutragen und nach der
Versammlung erneut notariell zu beglaubigen.
Autorisation
des Direktors in das Protokollbuch einzutragen und nach der
Versammlung erneut notariell zu beglaubigen.
Wenn die oben beschriebenen Schritte eingehalten sind, dann
ist die ordnungsgemäße Gründung gewährleistet. Aber ist
damit auch die ordnungsgemäße Verwaltung gewährleistet?
Bei Anlagen mit nur wenigen Wohneinheiten kann es möglich
sein, dass die Verwaltung durch einen Bewohner der Anlage
nebenbei geführt wird. Allerdings sollte nicht vergessen
werden, dass eine Hausverwaltung sehr vielfältige Aufgaben
umfasst um es nebenbei führen zu können. Für die Erfüllung
der Aufgaben reicht in den meisten Fällen allein guter Wille
leider nicht aus. Deshalb ist für die richtige
Bewirtschaftung der Anlage eine professionelle
Hausverwaltung empfehlenswert.
In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Leistungen:
»
Die ordnungsgemäße Gründung der
Eigentümergemeinschaft.
»
Vorbereitung und Durchführung der
Eigentümerversammlung.
»
Rundschreiben und Aushänge
wichtiger Informationen.
»
Erstellung eines Wirtschaftsplans.
Der Hausverwalter ist verpflichtet jedes Jahr einen
Wirtschaftsplan zu
erstellen und nach Ablauf des Jahres eine detailliere Abrechnung
vorzulegen. Die Abrechnungsprüfung
wird zusammen mit dem Verwaltungsbeirat durchgeführt.
»
Einstellung und Einarbeitung des
Personals (Hausmeister, Gärtner etc.).
»
Lohn- und Hausgeldabrechnungen.
»
Verbuchung sämtlicher Geldeingänge
und Geldausgänge.
»
Überwachung von Zahlungseingängen
und Durchführung des Mahnverfahrens bei rückständigen
Zahlungen.
»
Wartung und Instandsetzung des
gemeinschaftlichen Eigentums.
»
Einholung von Handwerkerangeboten
und Überwachung der Ausführung.
»
Abschluss von Wartungsverträgen
wie z.B. Pool, Aufzug, Wasserleitungen, Feuerlöscher etc.
»
Abschluss von Versicherungen wie
z.B. Gebäude, Haftpflicht etc. und gegebenenfalls die
Korrespondenz und Abwicklung der Formalitäten inkl.
Schadensregulierung mit den jeweiligen
Versicherungsgesellschaften.
Wie Sie erkennen können
benötigen gute Hausverwalter ein umfangreiches Wissen aus
den kaufmännischen und technischen Bereichen. Das Ziel des
Hausverwalters sollte die Werterhaltung und Wertsteigerung
der Immobilie sein. Das kann nur dann gewährleistet sein,
wenn das Objekt optimal bewirtschaftet und betreut wird.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und
unverbindlich.